Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schlossfestspiele Biedenkopf

1. Geltungsbereich
Die Schlossfestspiele Biedenkopf werden im Auftrag des Magistrats der Stadt Biedenkopf vom Fachbereich V, „Freizeit, Erholung und Kultur“ durchgeführt, der als Rechtsträger der Schlossfestspiele fungiert.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Schlossfestspielen Biedenkopf und seinen Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.   


2. Spielplan und Anfangszeiten
Der gültige Spielplan mit den jeweiligen Anfangszeiten wird in den, von den Schlossfestspielen Biedenkopf herausgegebenen Veröffentlichungen und im Internet unter der Adresse: hppt://www.schlossfestspiele-biedenkopf.de bekannt gegeben. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit bemühen sich die Schlossfestspiele Biedenkopf, die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren. Bezüglich Umtausch und Rückgabe der Eintrittskarten gelten die Regelungen des Abschnitts 6 entsprechend. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere, wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernehmen die Schlossfestspiele Biedenkopf keine Gewähr.   


3. Öffnungszeiten 

3.1 Der Karten-Vorverkauf in der Tourist-Information Biedenkopf ist, zu den im Internet unter der Adresse: http://www.biedenkopf.de veröffentlichten Zeiten, geöffnet. 

3.2 Bei Vorstellungen im Landgrafenschloss Biedenkopf öffnet die Abendkasse eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Bei Produktionen in anderen Spielstätten öffnet die Abendkasse eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die bevorstehende Vorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.


4. Kartenverkauf, Bestellungen, Reservierungen

4.1 Der Kartenvorverkauf beginnt in der Regel am 01. März. Für einzelne Veranstaltungen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. 

4.2 Die Schlossfestspiele Biedenkopf behalten sich vor, in Einzelfällen die Anzahl der Karten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Die für den Kartenverkauf bereitgestellten Kartenkontingente sind insbesondere von den vertraglichen Verpflichtungen der Schlossfestspiele Biedenkopf mit deren Vertragspartnern bzw. Besucherorganisationen abhängig. Ein Anspruch auf bestimmte Kontingente oder Plätze besteht nicht. 

4.3 Kartenbestellungen sind entsprechend der nachfolgenden Regelungen verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten.   

4.4 Kartenbestellungen per Telefon, Post, Fax, E-Mail und Online-Bestellformular sind nicht möglich.

4.5 Eintrittskarten für die Veranstaltungen der Schlossfestspiele Biedenkopf können auch per Internet über das Online-Buchungssystem Reservix gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haften die Schlossfestspiele Biedenkopf nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen von Reservix zurückzuführen ist, werden die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht von den Schlossfestspielen Biedenkopf erstattet. Sofern der Kunde seine Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem Reservix kauft und am privaten Drucker ausdruckt („ticketdirect – print@home“), muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leisten die Schlossfestspiele Biedenkopf keinen Ersatz. Die Schlossfestspiele Biedenkopf behalten sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen. 

4.6 Gruppenbestellungen sind ausschließlich über die Tourist-Information der Stadt Biedenkopf möglich. 


5. Eintrittspreise und Ermäßigungen 

5.1 Die geltenden Eintrittspreise und Ermäßigungen sind aus den Veröffentlichungen der Schlossfestspiele Biedenkopf ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Außerdem bleibt es den Schlossfestspielen Biedenkopf vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen. 

5.2 Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. 

5.3 Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen. 

5.4 Ermäßigungen können von den Schlossfestspielen Biedenkopf jederzeit geändert werden. Die Schlossfestspiele Biedenkopf sind außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielstätten, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren. 


6. Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten 

6.1 Verkaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Ein Umtausch ist nicht möglich.

6.2 Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. 

6.3 Bei Ausfall der Vorstellung aus Gründen höherer Gewalt oder anderen Gründen wie betrieblichen Störungen, Streik, notwendigen baulichen Maßnahmen, Brand, Stromausfall, Erkrankung im Ensemble etc. oder Abbruch einer Vorstellung innerhalb der ersten Hälfte oder bei Stückänderung nach Erwerb der Eintrittskarte wird gegen deren Rückgabe ein Gutschein in der gleichen Preiskategorie ausgestellt bzw. ist der Besuch für die entsprechend angesetzte Ersatzvorstellung gültig. Darüberhinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird. 

6.4 Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u.Ä.), die den Besucher an der Teilnahme der Vorstellung hindern, berechtigen nicht zur Erstattung des Eintrittspreises.

6.5 Bei Abbruch der Vorstellung aus Gründen höherer Gewalt oder anderen Gründen wie betrieblichen Störungen, Brand, Stromausfall, Erkrankung im Ensemble etc. oder Abbruch einer Vorstellung nach Ablauf der ersten Hälfte bzw. zum Pausenbeginn entsteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder Wiederholung der Vorstellung. Darüberhinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. 


7. Besucherordnung 

7.1 Der Einlass beginnt in der Regel eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn. Beim Einlass in den Zuschauerraum ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. 

7.2 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler und der anderen Besucher erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Die Besucher werden gebeten, den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes Folge zu leisten. 

7.3 Garderobenstücke (Schirme, große Taschen etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim Einlasspersonal abzugeben. Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten. Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher die Spielstätte verlassen haben. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, dem Einlasspersonal seinen Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Einlasspersonal unverzüglich anzuzeigen. Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haften die Schlossfestspiele Biedenkopf nur, soweit das Aufsichtspersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. 

7.4 Sichteinschränkungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind von bestimmten Plätzen aus möglich. Plätze mit Einschränkungen können beim Verkaufspersonal erfragt werden. 

7.5 Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der Schlossfestspiele Biedenkopf sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von den Schlossfestspielen Biedenkopf eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar. 

7.5.1 Für den Fall, dass die Schlossfestspiele Biedenkopf eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen. 

7.6 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Schlossfestspiele Biedenkopf gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Aufsichtspersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von den Schlossfestspielen Biedenkopf bis zum Ablauf von 3 Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB. 


8. Hausrecht

8.1 Die Schlossfestspiele Biedenkopf üben in allen ihren Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Ihre Vertreter sind berechtigt, im Rahmen des Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. 

8.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, können die Schlossfestspiele Biedenkopf den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. 

8.3 Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden. 

8.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern der Besucher den Bedarf an der Mitnahme aus gesundheitlichen Gründen glaubhaft macht und dadurch keine Störung der Vorstellung oder der anderen Besucher entsteht. 

8.5 Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Schlossfestspiele Biedenkopf nicht gestattet. 

8.6 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher die Räumlichkeiten sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 

8.7 Das Mitbringen von Kleinkindern unter 3 Jahren und Tieren ist verboten. 


9. Haftung
Für Personenschäden haften die Schlossfestspiele Biedenkopf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haften die Schlossfestspiele Biedenkopf, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. 


10. Datenschutz
Als Einrichtung der Stadt Biedenkopf werden die Schlossfestspiele Biedenkopf persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergeben. Externe Dienstleister, die im Auftrag der Stadt Biedenkopf Kundendaten, z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen, verarbeiten, werden im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes vertraglich streng verpflichtet und zählen datenschutzrechtlich nicht zu Dritten. Bestelldaten von Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Abwicklung und Dokumentation der Bestellungen erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Unter der Kundennummer werden Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer, E-Mail-Adresse gespeichert. Bank- /Kreditkartenverbindungen werden nicht gespeichert. Soweit der Nutzung der Bestelldaten zu Informations- und Kundenbetreuungszwecken nicht widersprochen wurde, können diese u.a. zur Ansprache per Brief und E-Mail verwendet werden. Der Nutzung kann jederzeit und ohne Nachteile per Post oder E-Mail widersprochen werden.
Nach § 21, 22 Landesdatenschutzgesetz hat der Besucher das Recht, jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. deren Berichtigung verlangen. Anfragen zum Datenschutz sind schriftlich per Post oder E-Mail an den Magistrat der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, E-Mail: info@biedenkopf.de zu richten. 


11. Anwendbares Recht
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Gerichtsstand ist Biedenkopf.


12. Inkrafttreten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Dezember 2017 in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anschrift

Magistrat der Stadt Biedenkopf
FB V - Freizeit, Erholung und Kultur
Hainstraße 63
35216 Biedenkopf

Anschrift

Telefon: +49 64 61 / 7 04 - 0
Telefax: +49 64 61 / 7 04 - 223
info@biedenkopf.de
Kontaktformular

Logo Stadt Biedenkopf
 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen